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Versicherungsschutz

Um die gesetlichen Normen aufzurufen ist ein pdf reader, den Sie hier kostenlos downloaden können, erforderlich

Nachstehend Erklärung - Vorgangsweise zur Meldung usw.


sichtbare Schäden sind am Arbeitsauftrag im Zuge der Abnahme - Übergabe zu vermerken - nicht sichtbare Schäden sind längstens innerhalb 6 Tage, nach Umzugsauführung, in schriftlicher Form an uns zu melden.

Sind die Österreichischen Transportversicherungsbestimmungen - beachten Sie die Klauseln (Beilage zur Einzelpolizze)

können nur bei Zustimmung des Leasinggebers transporiert und versichert werden. Bei Schadeneintritt erfolgt die Regulierung ausschliesslich mit dem Leasinggeber.

die Beförderung ist nicht durch den MSVS gedeckt. Es ist daher der Abschluss einer Transportversicherung (Einzelpolizze) erforderlich. Versichert werden kann nur die Hardware - installierte Software ist nicht versicherbar.

ist der Zeitwert bzw. Buchwert. Die Möglichkeit einer Transportversicherung auf Basis: Wiederbeschaffungswert ist möglich.

Haben Sie Fragen dazu?

wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung


Versicherung

Versicherungsschutz

 

 

EDV - Transportrisiko
ist nicht im MSVS Schutz verankert, es sollte daher eine separate Transportversicherung (gemäß AÖTB Normen) abgeschloßen werden. Dies trifft ebenso auf Maschinentransporte zu.

Eigenversicherung

wir akzeptieren selbstverständlich auch Eigenversicherungen des Kunden, sofern es sich dabei um namhafte Versicherungs-gesellschaften handelt und unser Unternehem Regreßfrei gestellt werden würde. Nicht akzeptieren können wir Eigen-versicherungen die über den Gerling Versicherungskonzern abgeschlossen werden würden.

Gesetzliche Bestimmungen
Als seriöses Unternehmen stellen wir Ihnen die unserer Gewerbetätigkeit zugrunde liegenden gesetzlichen Bestimmen zur Verfügung:

Weiterer Versicherungsschutz
CMR Haftung, Betriebshaftpflicht- versicherung, SVS und RVS sind in allen unseren Offerte miteinbezogen.