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EU - Beamten Scherz

Der neueste Gag der EU Ver-waltung. Ausfuhrzollabferti-gungen für Umzugsgüter (EU Austritt), müssen ab sofort detailliert dem Zoll vorgelegt werden.

Konkret: es muss jeder Gegenstand, ob Hemd, Hosen, Socken, Kleider, Unterwäsche, Geschirr, Werkzeuge, Badezimmerutensilien usw. einzeln aufgelistet  sowie mit Einzel – und Gesamtpreise erfasst werden. Umständlicher geht es beim besten Willen nicht mehr – diese Vorgangs- weise war lediglich bei Umzugsgüter Ausfuhren aus der (ehemaligen) DDR vorgeschrieben.

Es geht auch so.. (heiter betrachtet)

Ein Flügel will hoch hinaus

Die Bewegung des Flügels über das Stiegenhaus am Hauptplatz in Linz war nicht möglich. BACO hatte auch dafür eine bestmögliche Transport- Lösung gefunden.

Testen Sie unsere Leistungsfähigkeit! Wir lösen auch Ihr Umzugsproblem (das Umzugsleben ist eine ständige Schule) fachgerecht, sicher und zuverlässig.

Check beim Auswandern

Ein paar nützliche Tipps:

vor Abreise:

Kontakt mit der Botschaft des Landes herstellen in das Sie auswandern werden

Kriterien des Einwanderungslandes: können die erfüllt werden. Sind alle Dokumente sowie die Aufenthalts - und Arbeitsbewilligung vorhanden.

Job: bevor das Umzugsgut auf die Reise geht eine Jobgarantie vor Ort besorgen. Wohnung - Haus ebenso im Vorfeld anmieten. Hotels sind teuer, sollten lediglich als Notlösung für ein paar Tage in Betracht gezogen werden, ebenso Mietautos

Nach Ankunft in Ihrer neuen Heimat:

Kontakt mit der Österreichischen Botschaft in Ihrer neuen Heimat herstellen.

Immigration Agenturen: Keine Vorabzahlungen leisten. Verlangen und Prüfen Sie den Gegenwert (ob, Job, Wohnung, Haus, oder Dokumente) bevor Sie der Agentur Geld überweisen. Stellen Sie Kontakt mit unserem vor Ort Agenten (Partnerspediteur) her. Grund-kenntnisse der Landessprache (vor allem in Englisch) sind unerlässlich.

Halten Sie Kontakt mit uns. Unser Webserver (Disposition) steht weltweit rund um die Uhr zur Verfügung. Beschreiben Sie uns die Probleme,  laden Sie Dokumente hoch. Wir versuchen so rasch als möglich eine Lösung (Anmerkung: bei fehlenden Dokumente können weder wir, noch unser Partner Hilfe anbieten, wenden Sie sich in diesem Fall an die Österreichische Botschaft siehe Verzeichnis) herbeizuführen.

Bezahlen Sie keinesfalls Bargeld Sicherstellungen bevor Sie uns bzw. unseren Partner dahingehend in Kenntnis gesetzt haben - wir prüfen, ob die Sicherstellung (Depot-zahlung) tatsächlich erforderlich ist.

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Vorsicht Falle

Beispielfoto das der Realität entspricht

Ein klappriger Lkw mit Planenaufbau, Nutzlast 600 kg - Botendienste als Umzugsunternehmen

Zurzeit schießen außergewöhnlich viele "Umzugs- Unternehmen" empor. Zumeist handelt sich dabei um Unternehmen die das Botendienstgewerbe (600 kg. Nutzlast) inne haben. In den Inseraten übertreffen sich dabei: die fleißigen Amseln bis zur fleißigen Zirpe. Der "Profi und der Fachmann" kommen dabei auch nicht zu kurz. Eine außer- gewöhnlich günstige Preisgestaltung inklusive Kartons und Tischler wird im Zuge dessen (auch am Wochenende) angeboten. Bedauerlicherweise sind auch ein paar schwarze Schafe darunter

 

 

  • Zu Ihrem Schutz ein paar gesetzeskonforme Hinweise: Mündliche Vereinbarungen / Zusagen sind kein Beweismittel: fordern Sie auf jeden Fall eine schriftliche Offerte, bei Auftragserteilung einen Umzugsvertrag vom Unternehmen an, worin der Firmenname, der Standort sowie alle vereinbarten Dienstleistungen, wie Kartons, Tischler usw. = der gesamte Hausrat vom Keller bis hin zum Dachboden, Garage, Gartenmöbel, Zimmerpflanzen usw. als Pauschale bzw. Festpreis verankert sind. Achten Sie darauf, dass alle Neben und Unterwegskosten, Klavier- Personal - Stockwerkzulagen und Fixe Taxe  miteinbezogen sind, sowie der Passus: Versicherungsschutz (MSVS = Möbelspeditionsversicherung oder Transportversicherung in der Höhe von = Eindeckungssumme) gedeckt durch Transport- bzw. Frachtführer. Hausratsversicherungen decken keine Schäden im Zuge des Umzugs ab.
  • Preisgestaltung: es könnte Ihnen ansonsten so ergehen,  wie uns geschildert wurde, dass aus einer ursprünglichen unglaublich günstigen Preisgestaltung (im Zug der Besichtigung) von 450,00 Euro für einen Minimalumzug im Zuge der Übersiedlung 1200,00 Euro daraus gemacht wurden. Wir haben für diesen Umzug zum Vergleich eine Offerte in der Höhe von 800,00 Euro (Dauer geschätzt durch uns 6 Stunden, Standardmannschaft = Möbel Koffer Lkw mit 3 Facharbeiter, davon ein Möbelmonteur) netto gelegt. Der Fantasie der schwarzen Schafe unter dieser neuen Firmengruppe "Umzug" um Umsatzsteigerungen zu erzielen sind keine Grenzen gesetzt: Aufzahlung für Pflanzen, für Inventar aus Keller, Garage, Gartenmöbel, Klavier, Stockwerk, Personal, Tischler und Material, Zimmerpflanzen usw. Als Druckmittel zur "freiwilligen Nach bzw. Aufzahlung" wird Ihr Umzugsgut das am Lkw verladen ist verwendet. Entweder Sie zahlen den Aufpreis oder es wird nicht entladen! Dies ist nur eines von zahlreichen Beispielen.
  • Rechnungslegung (das Rechnungslegungsgesetz gilt für alle Unternehmer): Sie sind nur dann verpflichtet eine Rechnung entweder in Bar oder mittels Überweisung zu begleichen, wenn Sie im Gegenzug eine korrekte Faktura erhalten worin: Unternehmer, voller Firmenwortlaut, Adresse, die Umsatzsteuer Identifikations- Nummer (ATU..) = USTID Nr.:, der MWST Anteil separat ausgeworfen, angeführt werden. Lassen Sie sich keinesfalls auf eine Begleichung der Rechnung "ohne MWSt." ein. Sie sind damit dem Unternehmer völlig ausgeliefert: kein Beleg, kein Rechtsanspruch, in welcher Form auch immer.
  • Bezahlen Sie erst dann die Dienstleistung, wenn der Umzug zur vollsten Zufriedenheit fertig gestellt wurde, weder vor Umzugsausführung, noch vor der Entladung. Achten Sie darauf, dass vor der Bezahlung eine Kopie der Rechnung des Beleges an Sie übergeben wird. Ohne Aushändigung einer Kopie des Beleges / Rechnung auf keinen Fall die Bezahlung durchführen. Sie verlieren damit jeglichen Rechtsanspruch!  Werden am Beleg = Quittung, Rechnung weder oben angeführte Daten noch die USTID Nummer angeführt keinesfalls die Rechnung begleichen. Erst nach Vorlage einer rechtsgültigen Faktura mit allen Details und der USTID NR.: wird der Rechnungsbetrag inkl. / exkl. MWSt. fällig (siehe RLG, Auskunft erteilt darüber das zuständige Finanzamt).
  • Ebenso sollten Sie keine Rechnung zahlen, wenn Schäden am Umzugsgut aufgetreten sind. Begleichen Sie erst dann die Faktura, sobald Ihnen das Eintrittschreiben des Versicherers zur Schadensregulierung vorliegt.
  • Überprüfen des Unternehmens: das Unternehmen (ob, angemeldet = existent) überprüfen können Sie anhand des Links der Wirtschaftskammer www.wko.at (Firmen von A bis Z). Die USTID Nr.: beim Finanzamt.
  • Haftung: jeder ordentliche Kaufmann (Geschäftsmann, Botendienst, Transportunternehmer, Spediteur usw.) haftet gegenüber seinen Kunden. Auch z.B. für eine  fleißige Amsel ist ein unternehmerseitiger Versicherungsschutz dem anvertrauten Gut gegenüber obligatorisch. D.h. der Unternehmer muss eine ausreichende, dem Wert der zu transportierenden Güter (in diesem Fall Umzugsgüter) gleichgestellten Versicherungsschutz in Form entweder eines Möbelspeditionsversicherungsschein (MSVS) oder einer Transportversicherungspolizze (gem. AÖTB) Versicherungs- Polizze dem Kunden (Auftraggeber) gegenüber vorweisen können. Ohne Nachweis eines Versicherungsschutzes ist eine Regulierung im Schadensfall ausgeschlossen. Siehe HGB (Handelsgesetzbuch), unseren Link: ABGB.  Achten Sie auch auf die Geschäftsbedingungen die das Unternehmen anführt (z.B. wir arbeiten aufgrund der..). Unterschreiben Sie auf keinem Fall selbst gebastelte Geschäftsbedingungen. Grundsätzlich gelten zwischen einem Privatkunden und Unternehmen das ABGB und das Konsumentenschutzgesetz als vereinbart. Im Streitfall wenden Sie an die AK / Konsumentenschutz.
  • Die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AöSp), die ATL (Allgemeine Bedingungen für das Lastfuhrwerksgewerbe) = HGB werden zumeist vor Gericht als Vertragslage zwischen Privatkunden und Umzugs- Unternehmer als nicht zulässig gewertet.
  • Hinweise: Anzahlungen sind in unserer Branche nicht üblich. Ebenso darf für Transporte in Drittländer: zum Beispiel Schweiz keine MWSt. in Rechnung gestellt werden. Transporte in Drittländer  (= in Länder die nicht der EU zugehörig sind) sind und waren immer MWSt. frei.  Dies gleichzeitig als Information zur zukünftigen Vorgangsweise für die fleißigen.. Steyregger Kollegen. Nähere Details: siehe unser Link ABGB
  • Personal: stellen Sie beim Eintreffen der Mannschaft fest, dass es sich dabei  um Sach- und Fachunkundiges Personal handelt, Sie Bedenken haben, der Schutz Ihres Umzugsgutes gefährdet ist,  schicken Sie die gesamte Mannschaft wieder weg. Es entstehen dadurch keinerlei Kosten. Bei vor Ort Streitigkeiten mit dem Unternehmen rufen Sie am Besten die KIAB = Zollamt Kontrolle der Dienstnehmer (0732 / 76 05-5161) zur Unterstützung. Vermissen Sie bei der Entladung Wertgegenstände, wenden Sie sich solange die Mannschaft noch vor Ort ist an nächste Polizeidienststelle. Treten gravierende Schäden auf dokumentieren Sie dies mittels Fotos.
  • Dazu noch eine Faustregel: ein ordentlich angemeldeter Facharbeiter verdient ca. 10,00 Brutto (laut Kollektivvertrag) in der Stunde, rechnet man die Lohnabgaben (Urlaub usw.) dazu liegt der Selbstkostenpreis des Arbeiters per Stunde bei ca. 21,50, ein Tischler bei ca. 30,00 Euro. Verspricht daher jemand bei Ihrem Umzug geschätzter Umzugsdauer von ca. 8 Arbeitstunden, vier Arbeiter davon einen Tischler und Lkw um 500,00 einzusetzen, wobei die Selbstkosten des Personals rund 700,00 bis 800,00 Euro, ohne Lkw, ohne Kartons und ohne einen Cent Verdienst des Unternehmers betragen, raten wir zur äußersten Vorsicht.
  • Zurzeit annonciert z.B. ein Unternehmen: Möbel Lkw und 2 Mann per Stunde 39,00 Euro anstatt 69,00. Dass, hierbei kein Fachpersonal eingesetzt werden kann  (eher ein paar unangemeldete Hilfsarbeiter) sollte Ihnen von Anfang an bewusst sein.
  • Zweckmäßiger (denken Sie dabei an den Schutz und Wert Ihres Gutes) und garantiert stressfrei (ohne jeglichen Ärger) ist es für Sie , wenn Sie von vornherein Ihr Umzugsgut einem seriösen, fachkundigem  Unternehmen  anvertrauen.


Auf und davon - Auswandern

  • Fürs erste müssen Sie sich damit abfinden, dass Sie in Ihrer neuen Heimat als Ausländer angesehen werden, wesentlich ist daher die Verständigung in der Landessprache. Wenn Sie zum Beispiel in Mallorca auf Urlaub sind, wird jeder mit Ihnen Deutsch oder Englisch sprechen. Wandern Sie jedoch nach Mallorca aus müssen Sie der Landes- Sprache mächtig sein, kein Beamter auf der Insel wird mit Ihnen Deutsch oder Englisch sprechen wollen. Abgesehen davon gibt es für Sie als Einwanderer kein soziales Netz, wie hier in Österreich.
  • Vertrauen Sie nicht nur Immigration - Agenturen, die sich angeblich vor Ort in einem fernen Land um Sie kümmern werden. Ihnen sowohl eine Wohnung, ein Haus versprechen, als auch  um einen Job für Sie Ausschau halten werden. Für diese Agenturen sind Sie lediglich „wertvoll“, solange Sie über ausreichend Barkapital verfügen. Ist Ihr Kapital aufgebraucht, stehen Sie plötzlich alleine, ohne Wohnung, ohne Job und ohne Agentur da. (Sollte dies eintreten empfehlen wir: wenden Sie sich an die nächste Österreichische diplomatische Vertretung)
  • Bevor Sie einen Container absenden empfehlen wir: sehen Sie sich in dem Land erst einmal in Ruhe um. Prüfen Sie noch in Österreich, ob Sie die Bedingungen zum Erhalt der Aufenthalts und Arbeitsbewilligung erfüllen. Jedoch nicht nur über die Immigration - Agenturen, sondern bei der jeweiligen Botschaft des Landes hier in Österreich.
  • Ohne Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung bekommen Sie in Ihrer neuen Heimat Ihr Umzugsgut nicht aus dem Zoll. Dadurch entstehen täglich zusätzliche Kosten für Zolllagerung.
  • Bevor Sie in das Land abreisen machen Sie sich mit den Gepflogenheiten vertraut, lernen Sie die Grundbegriffe der dort vorherrschenden Landes- Sprache. Wir können Sie nur bedingt mit der bei uns zwischen Spediteuren auf der ganzen Welt üblichen Englischen Sprache unterstützen.
  • Eines der Auswanderer Favoriten Länder ist Kanada, gefolgt von Australien und die Balearen – nur hatten wir noch nie so viele Rücksiedelungen aus diesen Ländern. Begründung: Entweder war zu wenig Kapital für den Neustart vorhanden, oder Aufenthalts – und Arbeitsbewilligungen wurden abgelehnt. Resümee: sehr kostenintensive Rückumzugskosten.

Planen Sie daher Ihre Auswanderung sorgfältig - wir informieren Sie gerne über Import, sowie allgemeine Bestimmungen Ihres neuen Domizils. 

Kanada: bitte beachten Sie die Einführung des Punktesystem für Immigration.

Jürgen Bachmaier - OÖ Kickerwahl

Wir gratulieren recht herzlich!